Wald- und Weidenutzungsrechte bzw. Einforstungsrechte bezeichnen die Nutzungsrechte, die Einzelpersonen oder eine Gemeinschaft von Menschen auf fremdem Grund besitzen.
Die meisten Einforstungsrechte sind durch Gesetze sowie besondere Felddienstbarkeiten geregelt. Agrarbehörden sind zuständig dafür, die Vollziehung dieser zu überprüfen. Die grundsätzliche Gesetzgebung der Wald- und Weidenutzungsrechte liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes. In bestimmten Ländern wurden hierfür Ausführungsgesetze vorgeschrieben. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundstücke zu ermöglichen und Konflikte zwischen Berechtigten und Verpflichteten aus dem Weg zu schaffen.
Einforstungsrechte heute
Einforstungsrechte sind öffentliche Rechte, wobei die Vollziehung dieser eben von den Agrarbehörden der Länder überwacht wird. Die rechtlichen Regelungen geben einige Maßnahmen vor:
Einerseits dürfen Nutzungsrechte nicht ersessen werden. Außerdem können sie auch nicht verjähren, wenn sie nicht ausgeübt werden. Darüber hinaus dürfen Nutzungsrechte durch eine Vereinigung des berechtigten und des verpflichteten Gutes in der Hand desselben Eigentümers nicht erlöschen. Ebenso braucht es für Neubegründung, Übertragung oder Regelung der ausgeübten Nutzungsrechte die Genehmigung der Agrarbehörde.
Regelmechanismen bei Einforstungsrechten
In Übereinstimmung mit dem Grundsatzgesetz und den Ausführungsgesetzen können Einforstungsrechte einer Regulierung oder Neuregulierung unterzogen, abgelöst oder gesichert werden.
Unter Regulierung und Neuregulierung versteht man, wenn unklare Rechtsverhältnisse geklärt oder an veränderte wirtschaftliche Bedürfnisse angepasst werden. Darunter fallen Regulierungen zur Weidezeit, Viehgattung und Auftriebszahl. Ebenso Weideplätze, Viehtränke und Alminfrastruktureinrichtungen können geregelt werden.
Die Ablöse von Weiderechten kann entweder durch die Abtretung von Grund, die Übertragung von Anteilsrechten des Verpflichteten an agrargemeinschaftliche Grundstücke oder in Form von Geld stattfinden. Ablösen können nicht durchgeführt werden, wenn sie vom Berechtigten und Verpflichteten übereinstimmend abgelehnt oder den wirtschaftlichen oder landeskulturellen Interessen widersprechen. Außerdem können Wald- und Weidenutzungsrechte nicht abgelöst werden, wenn die wirtschaftliche Existenz des Grundes dadurch bedroht wird.
Wenn man vorhandene Nutzungsrechte langfristig sichern möchte, muss man die Aufforstung belasteter Weideböden von der Agrarbehörde genehmigen lassen. Unter Umständen wird ein agrarbehördlich bewilligter Nutzungsplan verlangt.
Bei Regelungs- oder Ablöseverfahren kommt es prinzipiell zur Trennung von Wald und Weide. In diesem Zusammenhang soll dem Weiderecht nur noch auf Reinweideflächen nachgegangen werden. Und der Wald von vergangenen Einforstungsrechten frei gegeben werden. Dadurch kommt es nicht nur zu einem höheren Weideertrag, sondern auch die Qualität der Forstkulturen wird verbessert. Solche Verfahren können einen gewissen Aufwand erfordern, haben aber ebenfalls für alle Beteiligte entscheidende Vorteile.