Möglich gemacht hat diese Novelle eine Entscheidung auf EU-Ebene: Der Schutzstatus des Wolfs wurde im Vorjahr von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft, wodurch sich für die Mitgliedsstaaten größere Handlungsspielräume im Wolfsmanagement ergeben. Nach Kärnten und Niederösterreich nutzt auch Tirol jetzt diesen größeren Spielraum – und erleichtert den Abschuss von Risikowölfen. Eine Entwicklung, die nicht zuletzt mit den Erfahrungen der vergangenen Almsommer zusammenhängt – und mit dem Anspruch, rechtzeitig vor der neuen Almsaison handlungsfähig zu sein.
Tirol: weniger Bürokratie – schnelleres Handeln
Beschlossen wurde die Novelle des Jagdgesetzes Anfang Feber im Tiroler Landtag, mit dem Ziel, im Ernstfall rascher reagieren zu können – vor allem dann, wenn Menschen oder Nutztiere in Gefahr sind.
Neu ist, dass es künftig nicht mehr zwingend eine eigene Landesverordnung braucht, um einen Problemwolf erlegen zu können. Für Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler geht es dabei um einen Kurswechsel: „Wir müssen weg von einem emotionalen und ideologischen Zugang hin zu mehr Pragmatismus.“
Gerade für die Almwirtschaft ist der Zeitpunkt dieser Gesetzesnovelle entscheidend. Mit 1. April fällt die neue Regelung genau in die Vorbereitungsphase für den Almsommer. Almauftriebe werden organisiert, Schutzmaßnahmen geplant und Weideflächen vorbereitet.
Keine Veränderungen gibt es laut Land Tirol bei den Herdenschutzmaßnahmen, die weiterhin gefördert werden und Entschädigungen für gerissene Nutztiere werden ebenfalls weiterhin geleistet.
Niederösterreich: Der Problemwolf im Gesetz verankert
Auch in Niederösterreich ist kurz vor Jahresende noch beim Jagdgesetz nachgeschärft worden: Der Wolf steht offiziell im Jagdgesetz – als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit.
Klingt zunächst verwirrend – Klarheit bringt die Ausnahme der Regel – nämlich darf ein sogenannter „Problemwolf“ bereits dann geschossen werden, wenn sich das Tier erstmals einer Siedlung oder geschützten Herden stark nähert und Vergrämungsversuche erfolglos bleiben.
Damit ist die Schwelle deutlich nach unten gesetzt, denn früher hat es mehrfacher Annäherungen oder wiederholter Risse bedurft.
„Der Schutz der Bevölkerung und unserer Nutztiere hat oberste Priorität“, betont etwa Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
Als Problemwölfe gelten Tiere übrigens nicht bloß aufgrund einfacher Sichtungen, sondern, wenn sie auffälliges Verhalten zeigen. Etwa das Angreifen von geschützten Herden oder ein Annähern an Menschen ohne Scheu. Die Einstufung und Evaluierung erfolgt durch Behörden und Fachstellen.
Kärnten: Regulierung mit Konfliktpotenzial
Im südlichsten Bundesland Österreichs ist der Abschuss von Wölfen schon seit einiger Zeit leichter möglich. Dort dürfen Tiere unter bestimmten Voraussetzungen abgeschossen werden. Das regelt das Kärntner Jagdgesetz, die Kärntner Risikowolfsverordnung und das 2024 erlassene Alm- und Weideschutzgesetz.
Martin Gruber, Agrarlandesrat in Kärnten stellt sich hinter die Abschuss-Erleichterung: „Wir müssen unsere Almbauern schützen und dürfen sie mit dem Problem nicht allein lassen.“
Die Diskussion darüber wird allerdings sehr emotional geführt. Landwirtschaftliche Interessenvertretungen stehen Tierschutzorganisationen gegenüber.
Perfektes Timing?
Dass Tirol seine Novelle im Jagdgesetz genau jetzt umsetzt, ist kein Zufall. Mit dem Start im April fällt sie genau in jene Vorbereitungszeit, in der sich entscheidet wie der Herdenschutz in der kommenden Saison funktionieren soll.
Für die Almwirtschaft bedeutet die neue Rechtslage jedenfalls mehr Handlungsspielraum im Ernstfall. Gleichzeitig stellt sich nach wie vor die Frage, wie der Spagat zwischen dem Schutz der Nutztiere, dem Erhalt der Almwirtschaft und dem weiterhin bestehenden Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene gelingen kann.
Eines ist sicher – Die Diskussion rund um den Schutz und/oder Abschuss des Wolfs wird auch mit dieser neuen Gesetzeslage nicht verstummen.
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